Befahrensregelung

Der Mindestwasserstand (MWS) in Hellwege gibt vor, wo Sie einsetzen dürfen.
MWS in Hellwege 50 cm: Einstieg ab Lauenbrück, Scheeßel möglich
MWS in Hellwege 45 cm: Rotenburg u. Unterstedt möglich.
MWS in Hellwege 40 cm: Einstieg ab Hellwege möglich.

zum amtlichen Pegel Hellwege

Infos des Landkreises

Wasserstände der Flüsse Oste und Wümme

Wann dürfen Sie denn nun fahren?
Nach der am 16. April 2022 in Kraft getretenen Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind für das Wasserwandern die Referenzpegel des NLWKN in Rockstedt (für die Oste) und in Hellwege (für die Wümme) maßgeblich!

Achtung!
Die Pegelstandsanzeiger mit der Rot-Grün-Rot-Markierung, die teilweise vor Ort an den jeweiligen Einstiegsstellen der Flüsse Oste und Wümme vorhanden sind, haben keine Aussagekraft, sondern nur der offizielle Pegel des NLWKN!!!

Bei Hochwasser ist es Ihnen ab Heeslingen (für die Oste) und ab Lauenbrück (Wümme) freigestellt, zu paddeln. Wir möchten Sie aber auf Brücken und ähnliches hinweisen, die das Paddeln bei Hochwasser sehr erschweren und gefährlich machen.

Bitte beachten Sie, dass die Pegelstände an beiden Flüssen sehr schnell wechseln können! Informieren Sie sich bitte daher erneut direkt vor Ihrer Anreise, ob der jeweilige Referenzpegel des NLWKN (Hellwege bzw. Rockstedt) ein Wasserwandern zulässt.

Die Einstiegsstellen an der Oste vor Heeslingen (Volkensen und Weertzen) sind u.a. nur unter Auflagen und unter Anzeige beim Landkreis Rotenburg (W.) (wasserwandern@lk-row.de) möglich. Insoweit beachten Sie bitte unbedingt die Verordnung.